Kinderprophylaxe

Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sieht der Gesetzgeber halbjährliche Zahnarztbesuche mit individualprophylaktischen Leistungen vor.

Die Individualprophylaxe beinhaltet u.a.:

-Erstellen eines Mundhygienestatus

-Entfernen von Zahnbelägen

-Ernährungsberatung

-Informationen zum Zähne putzen

-Fluoridierung

und bei Bedarf Versiegelung der Grübchen auf den Backenzähnen


Darüber hinaus bieten wir auch die Versiegelung der Rillen der kleinen Backenzähne an. Dies wird nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen und stellt sich somit als Privatleistung dar. Bitte fragen Sie bei Interesse gern nach!